Tätigkeitsschwerpunkt: Allgemeines Strafrecht

Rechtsanwalt Rappaport:

„In vielen Alltagssituationen kann schnell etwas passieren, was die Staatsanwaltschaft als Straftat verfolgen will. Dabei hat jeder einmal Streit mit den Nachbarn, bei der Arbeit oder auf der Straße. Da beruht viel auf Gegenseitigkeit. Die Justiz setzt dann aber nur einen der Beteiligten auf die Anklagebank und der andere darf als Geschädigter vor Gericht erscheinen.
Nicht alles, was zwischen Menschen passiert, gehört vor ein Strafgericht. Hier lässt sich mit einer guten Verteidigungsstrategie viel erreichen.“

Unter dem Begriff „Allgemeines Strafrecht“ oder „Kernstrafrecht“ versteht man alle Strafvorschriften, die im Strafgesetzbuch (StGB) zu finden sind. Dazu gehören schwere Verbrechen wie Mord und Totschlag genauso wie die typischen Delikte der Alltagskriminalität wie Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung und Beleidigung.

Ebenfalls im Strafgesetzbuch finden sich die Straßenverkehrsdelikte. Viele Straftatbestände, die häufig der Wirtschaftskriminalität zugeordnet werden, sind hier geregelt, beispielsweise der Tatbestand der Untreue sowie diverse Insolvenz- oder Umweltstraftaten.

Es handelt sich also um das „täglich Brot“ des Strafrechtlers. Die Kenntnis des Kernstrafrechts gehört für uns als Strafverteidiger neben unseren Spezialisierungen selbstverständlich zum Handwerkszeug. Was auch immer Ihnen vorgeworfen wird, wir stehen Ihnen mit Kompetenz und Engagement zur Seite.

Jede Mandantin, jeder Mandant und jeder Fall ist einzigartig. Manches wiederholt sich auch. Fundierte juristische Kenntnisse zu den Straftatbeständen und zum strafprozessualen Verfahrensrecht, eine gründliche Arbeit an der Ermittlungsakte, taktische Überlegungen zur Verteidigungsstrategie und Erfahrung mit typischen Verfahrenskonstellationen braucht ein Verteidiger in jedem Strafverfahren. Aufgrund ständiger Fortbildung unserer Fachkenntnisse bieten wir Ihnen auch in Verfahren wegen schwerwiegender Delikte bis hin zu Tötungsdelikten eine fundierte Verteidigung.